Die neue Spielverordnung nach §7 SpielV
Am 01.01.2006 ist die neue Spielverordnung (SpielV) in Kraft getreten. Diese regelt unter anderem in §7 die Aufstelldauer von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten neu und ersetzt die bisherige befristete Aufstelldauer von 4 Jahren.
Voraussetzung für eine unbefristete Aufstellung ist die Überprüfung der Geld-Gewinn-Spiel-Geräte nach 24 Monaten im Hinblick auf die Vorgaben der Bauartzulassung. Diese Prüfung kann durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfolgen.
Durch den Verbund mit weiteren Prüfern ist auch eine bundesweite Abwicklung von Aufträgen möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://ggsg.sv-alt.de.

