Honorar
Die Abrechnung von Sachverständigengutachten erfolgt gemäß JVEG Vergütungsklasse 8 (Klasse Datenverarbeitung) auf Basis folgender Stundensätze:
Verfahren der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit für Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie Strafverfolgungsbehörden:
- Stundensatz: € 85,00 zzgl. ges. Mwst.
- Hilfskraft: € 20,00 zzgl. ges. Mwst.
- km-Pauschale: € 0,30 pro km
An- und Abfahrt zu Orts- und Verhandlungsterminen werden nach Zeitarbeitsstunden abgerechnet.

