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Von der IHK Fulda öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung sowie Überprüfung von Geldspielgeräten

Honorar

Die Abrechnung von Sachverständigengutachten erfolgt gemäß JVEG Vergütungsklasse 8 (Klasse Datenverarbeitung) auf Basis folgender Stundensätze:

 

Verfahren der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit für Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie Strafverfolgungsbehörden:

 

  • Stundensatz: € 85,00 zzgl. ges. Mwst.
  • Hilfskraft: € 20,00 zzgl. ges. Mwst.
  • km-Pauschale: € 0,30 pro km

 

An- und Abfahrt zu Orts- und Verhandlungsterminen werden nach Zeitarbeitsstunden abgerechnet.